Darf ich Orden und Militaria überhaupt verkaufen?

Eine Frage, die uns täglich erreicht und deren Antwort ganz klar "Ja, Sie dürfen!" lautet.

Der Gesetzgeber sieht unter §86 Absatz 3 im StGB regelt, das ein Verkauf und Handel zum Beispiel für staatsbürgerliche Aufklärung, wissenschaftliche Zwecke, der Kunst und ähnlichem Zwecke erlaubt ist.

Wir als Fachhandel garantieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verkauf an uns als Fachhandel ist die damit wohl sicherste Möglichkeit für Sie beim Verkauf von Orden, Ehrenzeichen, Urkunden und Militaria.

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen zu diesem und anderen Themen. 

 

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Eine Frage, die uns täglich erreicht und deren Antwort ganz klar "Ja, Sie dürfen!" lautet.

Der Gesetzgeber sieht unter §86 Absatz 3 im StGB regelt, das ein Verkauf und Handel zum Beispiel für staatsbürgerliche Aufklärung, wissenschaftliche Zwecke, der Kunst und ähnlichem Zwecke erlaubt ist.

Wir als Fachhandel garantieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verkauf an uns als Fachhandel ist die damit wohl sicherste Möglichkeit für Sie beim Verkauf von Orden, Ehrenzeichen, Urkunden und Militaria.

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